Baufertigstellungsanzeige

Allgemeines zur Baufertigstellungsanzeige:
Wenn Sie Ihr bewilligtes Bauvorhaben soweit abgeschlossen und auch die Aufschliessungen Ihres Hauses durchgeführt haben, ist die Fertigstellung des Wohnobjektes bei der zuständigen Behörde zu melden.
Dies erfolgt je nach Rechtslage in Ihrem Bundesland durch ein Ansuchen um Benützungsbewilligung oder durch eine Fertigstellungsanzeige gem. Baubescheid.
Erlöschen der Baubewilligung:
Die Baubewilligung erlischt innerhalb von 2 Jahren, wenn nicht innerhalb dieser Zeit mit der Bauausführung begonnen worden ist.
Die Baubewilligung erlischt weiters, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von 5 Jahren nach Beginn der Bauausführung fertiggestellt und die Fertigstellung der Baubehörde angezeigt worden ist.
Unsere Leistungen für Sie:
- Beratung des Bauherren hins. nachtr. Fertigstellungsanzeige
- Kommunikation und Abstimmung mit der Behörde
- Koordination Kanal- Elektro- Rauchfang Befunde
- Erstellung von evtl. erforderlichen Planunterlagen
- Vermessung des Gebäudes hinsichtlich Konsens zur Baubewilligung
- Erstellung eines Energieausweises
- Ausfertigung der Baufertigstellungsanzeige
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen:
Architekten ROS
Regensburger Straße 11, 3380 Pöchlarn
Wienerstraße 49, 3390 Melk
Tel: +43 (0)2757 20 521
Mobil: +43 (0) 664 143 44 10
Email: office@architekten-ros.at
Web: www.architekten-ros.at
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Wienerstraße 49, 3390 Melk
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